Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Metall-Bau Heimann erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
- Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Bedingungen des Leistungsempfängers werden von uns nicht anerkannt, sofern sie von unseren Bedingungen abweichen. Gegenbedingungen des Käufers, Auftraggebers, insbesondere seinen Hinweis auf eigene Geschäfts- oder Lieferbedingungen, werden hiermit widersprochen.
- Spätestens bei Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Metall-Bau Heimann schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote von Metall-Bau Heimann sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.
- Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Alle Muster, Proben geben nur unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit.
3. Preise
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
- Die angegebenen Preise enthalten nicht die zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige Mehrwertsteuer.
- Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4. Lieferung
- Die Lieferung der Ware erfolgt kostenpflichtig zu Lasten des Käufers, Auftraggebers.
- Setzt uns der Käufer, Auftraggeber, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, so ist er berechtigt, nach Ablauf dieser Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung bei Verzug können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
- Die Haftung für Verzugsschäden ist auf 5% des eingetretenen Schadens begrenzt.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und rechtmäßige Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, Auftraggebers voraus.
- Kommt der Käufer, Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so sind wir berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
- In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware, zum Zeitpunkt des Annahmeverzuges, auf den Käufer, Auftraggeber über.
5. Lieferhindernisse, höhere Gewalt
- Ereignisse oder Umstände, die unserer Firma die Vertragserfüllung erschweren, vorübergehend oder dauernd oder teilweise unmöglich machen, berechtigen o.g. Firma, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
- Unter diesen Umständen stehen dem Käufer, Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu.
- Die Haftung wird ausgeschlossen.
6. Gewährleitung und Haftung
- Beanstandungen der Ware sind uns unverzüglich anzuzeigen, unter Kaufleuten binnen 3 Tage in Schriftform.
- Die Art und Weise der Mängelbeseitigung legt o.g. Firma fest.
- Bei einer Vorwegnahme der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber, Käufer oder durch vom Auftraggeber, Käufer beauftragte Dritte erlischt mit sofortiger Wirkung die Haftung und Gewährleistung.
- Eine Übernahme der Kosten erfolgt nicht.
- Unberechtigt einbehaltene Zahlungen, auch teilweise, führen zum Erlöschen von Gewährleistung und Haftung.
- Grundlage aller Gewährleistungsansprüche gegen uns ist in jedem Fall die VOB in ihrer aktuellen Fassung.
- Ein Anspruch nach BGB bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.
7. Eigentumsvorbehalt
- Unsere Firma behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor.
- Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
- Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung unserer, die Sache betreffenden Forderung auf den Käufer über.
- Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer, Auftraggeber unverzüglich darüber schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. §771 ZPO erheben können.
- Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Käufer, Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.
- Der Käufer, Auftraggeber ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.
- Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihn aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
- Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer, Auftraggeber auch nach Abtretung ermächtigt.
- Unsere Forderung selbst einzubeziehen bleibt unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzubeziehen, solange der Käufer, Auftraggeber uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist.
- Erfolgt eine untrennbare Vermischung unserer Sache mit einer fremden Sache, so entsteht unsererseits ein Miteigentum an dieser.
- Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
8. Sicherheiten
- Wir sind jederzeit berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrages, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen.
- Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Käufers, Auftraggebers, Unterdeckung oder Liquditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
- Werden unsere Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, können wir für weitere Lieferungen Vorauszahlungen verlangen.
- Diese werden von uns nicht verzinst.
- Ebenso sind wir berechtigt, bestehende Verträge zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen.
9. Zahlungen
- Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen zu leisten.
- Als Rechnungsdatum gilt das Datum der Rechnungsstellung.
- Von diesem sind die Zahlungsfristen zu errechnen.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kreditgewährung, mindestens jedoch 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
- Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer, Auftraggeber nur zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt wurde.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma.
- Dies trifft auch zu, wenn der Käufer, Auftraggeber Vollkaufmann ist.
11. Sonstiges
- Mit diesen Bestimmungen erlöschen alle vorhergehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Wirksamkeit.
- Sie sind gültig ab 01.01.2023